Dies geschieht meist im ersten Lebensjahr und durch den- oder diejenigen, der die wichtigste Bezugsperson des Kindes ist (Namensgebern). Den Kindsnamen trägt das Kind bis zur Mutprobe. Auch ein einzelner Erwachsener kann einem Kind einen Namen geben und es aufziehen.
Mit der Benamsung wird das Kind von den Eltern und dem Haushalt anerkannt und steht fortan unter dem Schutz der Sippe, es gilt als Teil des Haushalts der Namensgeber. Hierbei ist es unerheblich, ob diese die biologischen Eltern sind – mit der Benamsung gilt es als ihr Blut. Traditionell erhalten die Eltern reichlich Lebensmittel als Geschenk, da es ja nun gilt, einen neuen Mund zu füttern.
Siehe auch: Namen in Wintruz