Eine Geberin wird dem Kind, wenn es alt genug ist – für gewöhnlich zwischen 12 und 16 –, eine Mutprobe stellen. Oft geht es dabei um das Überwinden einer Angst oder einer Gefahr, dem Beweis von gelernten Fähigkeiten und dem Aufzeigen von Grenzen. Wird die Probe trotz wiederholtem Versuch nicht bestanden, so muss das Kind die Sippe verlassen (es gilt aber nicht als eidbrüchig).
Wird die Probe bestanden, so gilt das Kind nun als erwachsen. Ist das Kind unfrei, so können die Mittler entscheiden, dass das Kind fortan eine freie Frau oder ein freier Mann sein soll; war die Mutprobe besonders schwierig oder wurde herausragend gemeistert, so gewähren die Mittler dem Kind bisweilen einen Wunsch.
Nach Bestehen der Mutprobe wählt das Kind seinen Erwachsenennamen und den Gott oder die Göttin, auf die es fortan schwören will (diese(r) kann in späteren Jahren auch wechseln). Hierzu kommt der ganze Haushalt zusammen. Der neue Erwachsene erhält einen Ring, welchen er oder sie fortan am Gürtel trägt, den Eidring. Nicht selten erhält das Kind auch eine Waffe, weswegen der Erwachsenenname auch Schwertname genannt wird. Es hat fortan das Recht, Kinder zu haben, sich einer Bestimmung zu widmen, Ringprüfungen abzulegen und Treueschwüre zu leisten. Das neue Stammesmitglied kann von diesem Zeitpunkt an auch verheiratet werden.