Wird die Mutprobe bestanden, so gilt ein Kind fortan als erwachsen. Es wählt selbst seinen Erwachsenennamen und den Gott oder die Göttin, auf die es fortan schwören will. Diese(r) kann in späteren Jahren auch wechseln. Nicht selten erhält das Kind auch eine Waffe, weswegen der Erwachsenenname auch Schwertname genannt wird.