Jede Halle verfügt über einen Zeugenbaum. Dieser kann, muss aber nicht auf dem Gebiet der Halle liegen. Er sticht häufig durch besondere Merkmale hervor, die ihn einzigartig machen, bspw. sein Alter, sein Wuchs, seine Farbe oder die Stelle an der er steht.
(Siehe auch Rechtsprechung in Wintruz)
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