Die einzige Ausnahme sind Eidbrecher:innen, welchen nie das Gastrecht ausgesprochen wird. Die Gastgeberin sorgt für den Schutz des Gastes, für Unterkunft und Essen nach ihren besten Möglichkeiten – Großzügigkeit gilt hier als besonders ehrenhaft. Umgekehrt verpflichtet sich der Gast dazu, der Gastgeberin beizustehen. Sein Gastgeschenk unterstreicht die eigene Wichtigkeit; es ist aber nicht zwingend notwendig. Da Gastfreundschaft gewährt werden muss, kann sie auch verwendet werden, um vor Dritten „Asyl zu suchen“. Gastrecht wird normalerweise bis zum nächsten Morgen gegeben, kann aber auch für länger ausgesprochen werden.