Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zustandekommen des Vertrags

1. Vertragspartner der im Anmeldeformular genannte Teilnehmer und der Verein Hibernia, nachfolgend als Veranstalter bezeichnet.
2. Der Vertrag kommt zu Stande durch die informelle Anmeldebestätigung des Veranstalters.
3. Das Teilnahmeentgelt ist im Voraus zu bezahlen.
4. Der Vertrag über den Besuch eines Liverollenspiels ist ein Vertrag über eine Freizeitveranstaltung, bei der kein Widerrufsrecht besteht.

§ 2 Sicherheit

1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren.
2. Jeder Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und den daraus hervorgehenden Risiken bewusst.
3. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Ausrüstung auf Spielsicherheit hin zu kontrollieren und sie gegebenenfalls selbsttätig aus dem Spiel zu nehmen.
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Liverollenspielen hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt hierzu das Entfachen von Feuern außerhalb dafür vorgesehener Feuerstellen.
5. Wer Medikamente oder Alkohol ein einer Menge zu sich genommen hat, die Führen eines Fahrzeuges nach der StVO unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie körperlich gefährlichen Handlungen abzusehen.
6. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten.
7. Teilnehmer, welche gegen die oben angeführten Sicherheitsbestimmungen verstoßen, können vom Spiel ausgeschlossen oder der Veranstaltung ganz verwiesen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrages entsteht.

§ 3 Haftung

1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

§ 4 Urheberrecht, Bundesdatenschutzgesetz

1. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
2. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit dem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
3. Der Teilnehmer erklärt sich mit einer zeitlich unbegrenzten Verwertung, Verwendung und Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das ihn abbildet oder betrifft, soweit nicht berechtigtes Interesse des Teilnehmers diesem entgegensteht.
4. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei dieser Veranstaltung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer Teilnehmerdatei geführt werden, die zur Durchführung der Veranstaltung verwendet wird. Diese Datei bleibt über die Dauer der Veranstaltung hinaus bestehen. Bei Online-Anmeldung werden die Daten zusätzlich auf dem Webserver gespeichert. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten und Charaktername an andere Teilnehmer weitergegeben werden können.
5. Name und E-Mail-Adresse des Teilnehmers können darüberhinaus zur Ankündigung weiterer Veranstaltungen verwendet werden.
6. Der Teilnehmer hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, sowie personenbezogene Daten, die zur Durchführung des Vertrags, der Veranstaltung oder aufgrund berechtigter Interessen des Vereins erforderlich sind, nicht berührt.

§ 5 Rücktritt, Ausschluss

1. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.
2. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss wird eine Stornogebühr von zehn Euro fällig.
3. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu den Bedingungen der aktuell gültigen Staffel zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnahmebeitrag nicht zurückerstattet.

§ 6 Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug

1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung nicht bis zum Veranstaltungstermin erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von zwanzig Euro fällig. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.
2. Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen, verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzliche Zahlungsfrist muss mindestens acht Tage betragen.
3. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

§ 7 Sonstiges

1. Die Wirksamkeit dieser Teilnahme– und Vertragsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind - soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann - der Sitz des Veranstalters.

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